Allgemeine Verkaufsbedingungen
Art.1 : Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle unsere Lieferungen, und Arbeiten, es sei denn, wir haben ausdrücklich und schriftlich anderen Bedingungen zugestimmt. Unsere nachstehenden Bedingungen annullieren und ersetzen sogar die Bedingungen, die eventuell auf den Bestellscheinen und/oder anderen Schriftstücken derjenigen stehen, die uns einen Auftrag erteilen oder bei uns einkaufen.
Art.2 : Unsere Preisangebote sind grundsätzlich unverbindlich. Sie gelten nur maximal für einen Zeitraum von 60 Tagen.
Art.3 : Bestellschein. Jede Bestellung für Material, das einen Betrag von 15.000 € übersteigt, wird erst nach Erhalt einer Anzahlung von 30 % des Gesamtwerts des Materials sowie der Übergabe einer unwiderruflichen Bankgarantie für die restlichen 70 % durch das Finanzinstitut des Käufers berücksichtigt, ebenso wie deren Liefertermin. 90% des Wertes des Materials müssen vor Verlassen unserer Werke auf unser Konto gezahlt werden.
Art.4 : Die Liefertermine werden nur zur Information angegeben und sind für uns nicht bindend. Wenn wir die angegebenen Fristen überschreiten, kann dies niemals zur Stornierung der Bestellung oder zu einer Entschädigung führen.
Art.5 : Wenn die Annahme der bestellten Waren durch den Kunden verzögert wird, behalten wir uns das Recht vor, entweder eine Preisanpassung oder Kosten für Lagerhaltung zu verlangen. Die Stornierung einer Bestellung berechtigt uns zu einer pauschalen Entschädigung in Höhe von 30% des Kaufpreises. Das entspricht der bei der Bestellung erhaltenen Anzahlung.
Art.6 : Bereitstellung – Lieferung – Abnahme. Unsere Lieferverpflichtung gilt als vollständig erfüllt, sobald unsere Lieferungen dem Kunden zur Verfügung stehen. Das Verladen und die Ladungssicherung in unseren Einrichtungen durch den Kunden oder seinen Bevollmächtigten erfolgt auf seine Kosten, seine Risiken und seine Gefahr. Für den Fall, dass die Lieferung vertraglich geregelt durch uns vorgesehen sein sollte, reisen die Waren auf unsere Kosten, unsere Risiken und unsere Gefahr.
Art.7 : Gewährleistung: Die Mängelgewährleistung kann nur in Anspruch genommen werden, wenn die Reklamation innerhalb von acht Tagen nach Lieferung (oder nach Entdeckung des Mangels, falls dieser verborgen ist) schriftlich bei uns eingeht. Sofern in der Bestellung nichts anderes vereinbart wurde, endet die Garantie in jedem Fall ein Jahr nach der Lieferung. In jedem Fall werden unsere Lieferungen nur gegen Mängel garantiert, die die Funktionstüchtigkeit ernsthaft beeinträchtigen. Unsere Garantie erstreckt sich ausschließlich auf den Austausch von Teilen, die vom Hersteller als fehlerhaft anerkannt wurden. Die ersetzten Teile gehen in unser Eigentum über. Wenn es sich um Arbeiten handelt, bei denen die Reklamation als berechtigt anerkannt wird, darf die Reparatur nur von uns durchgeführt werden. Alle Kosten für Transport, Zoll, Demontage, Remontage und andere Kosten, gleich welcher Art, gehen stets zu Lasten des Kunden. Die Anwendung der Garantie kann in keinem Fall zu direkten oder indirekten Schadensersatzansprüchen oder zu einer Rücknahme führen. Die Reparatur oder der Austausch von Teilen kann keine Verlängerung der Garantiefrist zur Folge haben. Die Garantie gilt nur für Geräte, die unter normalen Wartungs- und Arbeitsbedingungen verwendet werden; insbesondere sind Schäden, die auf unzureichende Wartung, normalen Verschleiß, Verwendung oder Montage durch den Kunden, mangelnde Überwachung oder Fahrlässigkeit zurückzuführen sind, nicht von unserer Garantie gedeckt. Dasselbe gilt, wenn die Maschinen, Instrumente und Zubehörteile außerhalb unserer Werkstätten umgebaut, verändert oder repariert werden, wenn sie von einem Unfall in Mitleidenschaft gezogen werden, durch Missbrauch oder mangelnde Sorgfalt des Käufers beschädigt werden oder auch wenn die Erkennungszeichen entfernt werden. Die Garantie gilt nicht, wenn das Material aus irgendeinem Grund veräußert wird, sei es kostenlos oder gegen Entgelt. Wir übernehmen keine Haftung für Unfälle oder Schäden, die aufgrund von Materialfehlern entstehen, und gewähren keine Rückvergütungen für Pannen, Stillstand, Arbeitslosigkeit oder sonstige andere Folgen gleich welcher Art. Wir haften nicht für Schäden an Personen oder Sachen, die direkt oder indirekt verursacht werden.
Art.8 : Zahlung – Fälligkeit. Unsere Rechnungen sind in bar an unserem Geschäftssitz zahlbar. Eventuelle Reklamationen setzen die Fälligkeit unserer Rechnungen nicht aus. Bei Nichtzahlung haben wir das Recht, sofort, von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung die laufenden Aufträge und Lieferungen auszusetzen und die Gesamtheit der vom Kunden noch geschuldeten Beträge aus welchem Grund auch immer einzufordern.
Art.9 : Zinsen – pauschaler Aufschlag. Bei Nichtzahlung am Fälligkeitstag sind von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung ab Rechnungsdatum bis zum Tag der tatsächlichen Zahlung Verzugszinsen in Höhe des Satzes fällig, der in Anwendung des Gesetzes vom 2. August 2002 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug bei Handelsgeschäften festgelegt wurde. Darüber hinaus wird ein Betrag in Höhe von 15 % der ausstehenden Beträge, mindestens jedoch 125,00 €, als pauschaler Schadensersatz in Rechnung gestellt.
Art.10 : Eigentumsvorbehalt. Das Material bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung des Preises, einschließlich aller Kosten und Zinsen. Der Käufer darf das verkaufte Material vor der vollständigen Bezahlung nicht verkaufen, vermieten, verpfänden oder anderweitig darüber verfügen. Das Material befindet sich dennoch ab dem Zeitpunkt der Lieferung auf Risiko des Käufers.
Art.11 : Auflösungsklausel. Bei Nichteinhaltung der Verpflichtungen durch den Kunden, Pfändung, Konkurs, Einstellung oder Liquidation des Unternehmens können wir den Verkauf ohne weitere Formalitäten als von Rechts wegen aufgelöst betrachten. In diesem Fall sind wir berechtigt, eine pauschale Entschädigung in Höhe von 40 % des Auftragswerts zu verlangen. Wir behalten uns das Recht vor, unser Material zurückzunehmen, egal wo es sich befindet, wenn wir den säumigen Kunden einfach davon in Kenntnis setzen. Die Rücknahme des Materials erfolgt stets auf Kosten, Risiko und Gefahr des Kunden. Die oben genannte Pauschalentschädigung kann gegebenenfalls auch vom nicht gewerblichen Kunden gefordert werden, falls der Verkäufer die Waren nicht liefert oder die Arbeiten, die Gegenstand der Vereinbarung sind, nicht durchführt.
Art.12 : Gerichtsstand und anwendbares Recht. Für alle Streitigkeiten, gleich welcher Art, sowohl für Beklagte als auch für Kläger, sind die Gerichte des Arrondissements Marche-en-Famenne zuständig. In allen Fällen gilt ausschließlich belgisches Recht.